Früher
Bis in die 80er Jahre bedeutete eine Entzugsbehandlung Drogenabhäniger
- Entzugsbehandlung nur bei beabsichtigter oder geplanter Entwöhnungsbehandlung (Langzeittherapie)
- körperlicher Entzug, d.h. ohne die Einbeziehung psychischer Aspekte
- Kalter Entzug, d.h. eine Behandlung ohne medikamentöse Unterstützung
Eine Entzugsbehandlung für die Abhängigen illegaler Drogen bedeutete daher
- Ausgrenzung als Minderheit unter den Alkohol- und Medikamentenabhängigen oder den allgemein psychiatrisch Kranken
- keine spezifischen Angebote für Drogenabhängige in der Entzugsbehandlung
- keine Berücksichtigung ihrer Entzugsbehandlung als Krisenintervention im Sinne einer Krise als Chance.