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Früher

Bis in die 80er Jahre bedeutete eine Entzugsbehandlung Drogenabhäniger

  • Entzugsbehandlung nur bei beabsichtigter oder geplanter Entwöhnungsbehandlung (Langzeittherapie)
  • körperlicher Entzug, d.h. ohne die Einbeziehung psychischer Aspekte
  • Kalter Entzug, d.h. eine Behandlung ohne medikamentöse Unterstützung

 Eine Entzugsbehandlung für die Abhängigen illegaler Drogen bedeutete daher

  • Ausgrenzung als Minderheit unter den Alkohol- und Medikamentenabhängigen oder den allgemein psychiatrisch Kranken
  • keine spezifischen Angebote für Drogenabhängige in der Entzugsbehandlung
  • keine Berücksichtigung ihrer Entzugsbehandlung als Krisenintervention im Sinne einer Krise als Chance.